Rz. 1

Die Vorschrift bestimmt, dass die Regelungen der SteuerHBekV grundsätzlich bereits für den Vz 2010 in Kraft treten, bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ab 1.1.2010 (im Einzelnen hierzu § 1 SteuerHBekV Rz. 2; § 2 SteuerHBekV Rz. 4; § 4 SteuerHBekV Rz. 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge