Rz. 248

Die Regelungen für steuerbefreite Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind auch auf Vereine im Bereich der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden.[1] Dies gilt sowohl für rechtsfähige als auch für nicht rechtsfähige Vereine.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge