3.3.3.1 Der einjährige Verlustrücktrag

 

Rz. 18

Der einjährige Verlustrücktrag kann zum Tragen kommen:

  • wenn der Verlust vor dem Veranlagungszeitraum 1982 entstanden ist und somit nur für ein Jahr zurückgetragen werden kann;
  • bei einem ab dem Veranlagungszeitraum 1982 entstandenen Verlust, wenn das Einkommen des zweiten Veranlagungszeitraums, der dem Verlustjahr vorhergeht, 0 beträgt oder negativ ist, das Einkommen des dem Verlustjahr vorangehenden Veranlagungszeitraums dagegen in solcher Höhe positiv war, daß nach Verlustvortrag der vorhergehenden Veranlagungszeiträume noch ein positives Einkommen verbleibt, das durch den Verlustrücktrag ausgeglichen werden kann.
  • wenn der Steuerpflichtige sein Wahlrecht so ausübt, daß der Verlust nur in ein Wirtschaftsjahr zurückgetragen wird (ab Vz 1994, vgl. Rz. 23).
 
Praxis-Beispiel

Im Jahr 01 beträgt der Verlust 3 Mio. DM, im Jahr 02 wurde ein Einkommen von 15 Mio. DM erzielt, im Jahr 03 trat ein Verlust von 12 Mio. DM ein. Auf das Jahr 01 kann kein Verlustrücktrag aus 03 erfolgen. In erster Linie ist ein Verlustvortrag aus 01 auf 02 zu berücksichtigen, so daß das Einkommen des Jahres 02 dann noch 12 Mio. DM beträgt. Nunmehr ist ein "einjähriger" Verlustrücktrag aus 03 auf 02 im Höchstbetrag von 10 Mio. DM vorzunehmen; das zu versteuernde Einkommen 02 beträgt dann noch 2 Mio. DM, aus 03 steht noch ein nicht zurückgetragener Verlust von 2 Mio. DM als Verlustvortrag zur Verfügung.

 

Rz. 19

 

Beispiel zum einjährigen Verlustrücktrag:

Im Jahr 01 wird ein Einkommen in Höhe von 17 Mio. DM erzielt, im Jahr 02 erleidet der Steuerpflichtige einen Verlust von 20 Mio. DM. Vermögensteuer ist im Beispiel nicht berücksichtigt.

 
  EK 45 EK 02 Summe
Anfangsbestand 1.1.01 10.000.000   0   10.000.000
Einkommen 01:          
  17.000.000            
  ./. 10.000.000            
  7.000.000            
KSt 45 % 3.150.000            
  3.850.000   3.850.000       3.850.000
Verlustrücktrag   + 10.000.000   10.000.000
KSt-Erstattungsanspruch   ./. 4.500.000 ./. 4.500.000
Bestand 31.12.01 13.850.000   5.500.000   19.350.000
Verlust 02   ./. 20.000.000 ./. 20.000.000
KSt-Erstattungsanspruch   + 4.500.000 + 4.500.000
Bestand 31.12.02 13.850.000 ./. 10.000.000 ./. 3.850.000

Probe:

In der Handelsbilanz sind, außer dem Nennkapital, folgende Eigenkapitalbeträge enthalten:

 
Gewinnvortrag   10.000.000
Gewinn 01 (nach KSt)   9.350.000
Verlust 02 ./. 20.000.000
KSt-Erstattungsanspruch aus 01   4.500.000
  ./. 3.850.000

Die Summenspalte in der Gliederungsrechnung stimmt somit mit dem Ansatz in der Handelsbilanz überein. Der Negativbetrag im EK 02 weist aus, daß ein nicht verrechneter Verlust in Höhe von 10 Mio. DM für Verlustvorträge zur Verfügung steht.

3.3.3.2 Der zweijährige Verlustrücktrag

 

Rz. 20

Die Darstellung des zweijährigen Verlustrücktrages in der Gliederungsrechnung erfolgt nach den gleichen Prinzipien. Zu beachten ist:

  • Der Verlustrücktrag führt in beiden Rücktragsjahren zur Umgliederung in das EK 02;
  • der Anspruch auf Erstattung der Körperschaftsteuer entsteht für beide Rücktragsjahre zum Ende des Verlustjahres und ist erst zu diesem Zeitpunkt in der Gliederungsrechnung auszuweisen;
  • das in den beiden Rücktragsjahren entstandene EK 02 ist im Verlustjahr durch einen entsprechenden Negativbetrag auszugleichen;

Es wird im Beispiel davon ausgegangen, daß der Verlustrücktrag erst auf das zweite dem Verlustjahr vorhergehende Jahr erfolgt, und dann erst auf das dem Verlustentstehungsjahr vorhergehende Jahr (d. h. das Wahlrecht wird nicht berücksichtigt).

 
Praxis-Beispiel

Im Jahr 01 wird ein positives Einkommen von 2 Mio. DM erzielt, im Jahr 02 ein solches von 9 Mio. DM. Im Jahr 03 erleidet der Steuerpflichtige einen Verlust von 14 Mio. DM.

 
  EK 45 EK 02 Summe
Bestand 1.1.01   10.000.000   0   10.000.000
Einkommen 01:            
  ./. 2.000.000        
  ./. 2.000.000        
    0   0   0
Verlustrücktrag aus 03       2.000.000   2.000.000
KSt-Erstattungsanspruch     ./. 900.000 ./. 900.000
Bestand 31.12.01   10.000.000   1.100.000   11.100.000
Einkommen 02:            
    9.000.000        
  ./. 8.000.000        
    1.000.000        
KSt 45 % ./. 450.000        
    550.000   550.000   550.000
Verlustrücktrag aus 03            
(Höchstbetrag)     + 8.000.000 + 8.000.000
KSt-Erstattungsanspruch     ./. 3.600.000 ./. 3.600.000
Bestand 31.12.02   10.550.000   5.500.000   16.050.000
Verlust 03     ./. 14.000.000 ./. 14.000.000
KSt-Erstattung 01     + 900.000   900.000
KSt-Erstattung 02     + 3.600.000   3.600.000
    10.550.000 ./. 4.000.000   6.550.000

Probe:

Die Handelsbilanz weist folgende Beträge auf:

 
Gewinnvortrag 10.000.000
Gewinn 01 (nach KSt) 1.100.000
Gewinn 02 (nach KSt) 4.850.000
Verlust 03 ./. 14.000.000
KSt-Erstattung 01 und 02 4.500.000
  6.550.000

Die Summenspalte in der Gliederungsrechnung und der Ansatz in der Handelsbilanz stimmen damit überein. Der Betrag im Endbestand des EK 02 am Ende des Jahres 02 weist aus, daß aus dem Jahr 03 insgesamt 10 Mio. DM zurückgetragen und die Regelung über den Höchstbetrag daher beachtet wurde.

Der Endbestand im EK 02 am Ende des Jahres 03 wei...

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