Rz. 143

Besteht die verdeckte Gewinnausschüttung in einer Gewinnminderung bei der Kapitalgesellschaft, die zwar zu einer Einkommenskorrektur gem. § 8 Abs. 3, mangels Abflusses bei der Kapitalgesellschaft aber noch nicht zu einem Abgang im verwendbaren Eigenkapital geführt hat, kann die Gliederungsrechnung durch einen entsprechenden Negativbetrag im EK 02 betragsmäßig an das Eigenkapital nach der Steuerbilanz angeglichen werden. Nach der hier vertretenen Auffassung (vgl. § 29 Rz. 34) ist die Abweichung der Gliederungsrechnung von der Steuerbilanz jedoch durch § 29 Abs. 1 gedeckt, so daß keine Anpassung geboten ist.

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