Rz. 141

Das "Organschaftsmodell" oder "Mittelstandsmodell" bietet im internationalen Steuerrecht besondere Vorteile. Bei diesem Modell, bei dem das Mutterunternehmen eine inländische Personengesellschaft ist, wird im Ausland eine Personengesellschaft gegründet und zwischen diese und die deutsche Personengesellschaft eine inländische Kapitalgesellschaft geschaltet.[1] Ist der Gesellschafter der ausländischen Personengesellschaft eine Körperschaft, findet im Ausland nur der gegenüber dem ESt-Satz niedrigere KSt-Satz Anwendung. Würde die ausländische Aktivität durch eine ausländische Kapitalgesellschaft betrieben, würde zwar auch der niedrigere KSt-Satz zur Anwendung kommen, bei Ausschüttung der Gewinne an die inländische Personengesellschaft aber infolge der inländischen Nachversteuerung durch das Teileinkünfteverfahren der Vorteil des niedrigen Steuersatzes verloren gehen. Zwischen die inländische und die ausländische Personengesellschaft wird daher eine inländische Kapitalgesellschaft als Gesellschafter der ausländischen Personengesellschaft geschaltet. Bei Bestehen eines DBA entsteht im Inland keine KSt auf das ausländische Einkommen der Kapitalgesellschaft, da die Freistellungsmethode eingreift. Um bei einer Weiterausschüttung das Eingreifen des Teileinkünfteverfahrens zu vermeiden, wird zwischen der inländischen Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft ein Organschaftsverhältnis gebildet. Dadurch wird das nach DBA steuerfreie Einkommen aus der ausländischen Personengesellschaft ohne weitere deutsche Steuerbelastung auf die inländische Organträger-Personengesellschaft durchgeleitet und kann von den Gesellschaftern ohne Steuerbelastung entnommen werden.

[1] Zu diesem Modell Blumers/Haun/Klumpp, DB 2020, 1479; Haun/Klumpp, IStR 2019, 452; Prinz, DB 2023, 8, 15.

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