Die Belegausgabepflicht, die es in vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten (Österreich, Italien, Portugal, Schweden, Slowenien und Tschechische Republik) gibt und die dort funktioniert, dient der Stärkung der Transparenz und einer effizienten Überprüfung durch die Finanzverwaltung. Diese Transparenz dient der Prävention und ist ein Mittel, Steuerhinterziehungen ( z. B. Umsatz an der Kasse vorbei) zu vermeiden, da die Entdeckungsmöglichkeiten steigen.

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