Das Bundesfinanzministerium legt seit 2015 alle zwei Jahre den sogenannten Steuerprogressionsbericht vor. Darin werden die Effekte der kalten Progression transparent dargestellt. Seit 2016 ist es gängige Praxis, dass der Steuergesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – auf Basis des Progressionsberichts den Steuertarif im Einkommensteuergesetz an die jeweilige Inflationsrate anpasst. Gerade in Zeiten hoher Inflation ist es umso mehr geboten, dass an dieser Praxis festgehalten wird.

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