Das Land Thüringen hat bei dieser Art der Förderung die Absicht, eine gerechte und zielgerichtete Förderung vorzunehmen. Aus diesem Grund werden folgende Vorhaben vorrangig berücksichtigt:

Vorrangige Förderungen

Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen,

  • bei denen die Wohnungsbaufördermittel mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Städtebauförderungen, Denkmalschutz, Mittel des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • die für den Stadtumbau erforderlich sind (z. B. langfristige Quartiersentwicklung, Teilrückbau, Aufwertungsmaßnahmen)
  • die eine wichtige städtebauliche Funktion haben (z. B. Innenstadtbebauung, Maßnahmen in Sanierungsgebieten)
  • die eine Restnutzungsdauer haben, die deutlich über die Darlehenslaufzeit hinausgeht
  • die barrierefreie Wohnungen und Wohnraum in Anlehnung an die DIN 18040-2 schaffen.

In der obigen Reihenfolge der genannten Bevorzugungen ist keine Gewichtung zu sehen.

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