Darlehenshöchstbetrag

Liegen die Fördervoraussetzungen vor, so können 85 % der Kosten als Darlehen finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 42.500 EUR. Darlehen unter 5.100 EUR werden nicht ausgekehrt. Der Zinssatz kann für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Höhe des Zinssatzes ist von der Festschreibungslänge und der Höhe des Tilgungsanteils abhängig. So waren im Juli 2017 nominale Darlehenszinsen von 0,5 % und Tilgungssätze von bis zu 3 % möglich.

Verwaltungskosten

Jegliche Form von Sondertilgung ist kostenpflichtig. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 %. Für die Darlehensgewährung wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 1,5 %, berechnet am Nennbetrag des Darlehens, erhoben. Weiterhin wird jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % vom Nennbetrag verlangt. Ab dem 1.1.2033 vermindert sich dieser Beitrag auf 0,25 % jährlich.

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