Vorleistungen
Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen:
- aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein.
- Abschrift der Niederschrift über den Beschluss der WEG über die Durchführung der Sanierungs- oder/und Modernisierungsmaßnahme
- Abschrift der Niederschrift über den Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens
- Bestätigung des Verwalters darüber, dass die obigen Beschlüsse innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten wurden
- Abschrift des beschlossenen Wirtschaftsplans mit dem Inhalt der zukünftigen Tilgungen und Zinszahlungen
Eigenkapital
Nachweis über das geforderte Eigenkapital
- Bevollmächtigung des Verwalters, wenn möglich auf dem Vollmachtsformular der IB.SH
- Genehmigung eines jeden Miteigentümers/Darlehensnehmers, dass die IB.SH eine SCHUFA-Auskunft einholen darf.
Berater in der WEG-Versammlung
Die IB.SH bietet den WEG an, dass ein Berater an der WEG-Versammlung teilnimmt. Dies vereinfacht die Beratung und Beschlussfassung. Zudem können notwendige Beschlüsse gleich formell richtig formuliert und gefasst werden.
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