Die oben beschriebenen unterschiedlichen Förderungen beinhalten auch unterschiedliche Förderkonditionen. Die einzelnen Förderungen sind in 2 Förderwege eingeteilt.

1. Förderweg

 
Maßnahmen Förderart Förderungen
Sanierungen und sanierungsgleiche Erweiterungen Darlehen und Zuschuss

100 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600 EUR je m2 (Kostengrenze gilt nicht für Dachgeschossausbau und Gebäudeaufstockung).

Gefördert wird, wenn der Anteil der Kosten der Sanierungsmaßnahme an den Gesamtkosten überwiegt.

Der Zuschuss beträgt 150 EUR je m2 zweckgebundener Wohnfläche (das Gesamtergebnis wird auf volle 100 EUR abgerundet).
Modernisierungen und modernisierungsgleiche Erweiterungen Darlehen und Zuschuss

100 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 800 EUR je m2 (Kostenhöchstgrenze gilt nicht für Dachgeschossausbau und Gebäudeaufstockung).

Gefördert wird, wenn der Anteil der Kosten für die Modernisierungsmaßnahme an den Gesamtkosten überwiegt.

Zuschuss beträgt 100 EUR je m2 zweckgebundener Wohnfläche (das Gesamtergebnis wird auf volle 100 EUR abgerundet).
Teilmodernisierung Darlehen und Zuschuss

100 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 400 EUR je m2 Wohnfläche.

Gefördert wird, wenn der Anteil der Kosten für die Modernisierungsmaßnahme an den Gesamtkosten überwiegt.

Zuschuss beträgt 50 EUR je m2 zweckgebundener Wohnfläche (das Gesamtergebnis wird auf volle 100 EUR abgerundet).

2. Förderweg

 
Maßnahmen Förderart Förderungen
Sanierungsmaßnahmen Darlehen und Zuschuss 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600 EUR je m2
Modernisierungsmaßnahmen Darlehen und Zuschuss 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 800 EUR je m2
Teilmodernisierung Darlehen und Zuschuss 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 400 EUR je m2

Günstiger Anfangszins

Der Zinssatz beträgt in den ersten 20 Jahren 0 %. Maßgeblich ist grundsätzlich die Fertigstellung der Maßnahme. Ab dem 21. Jahr beträgt der Zins 2,5 %. Die Zinserhöhung ist abhängig von der Vertragsgestaltung und der Förderhöhe. Es können bei kürzeren Laufzeiten auch andere Angebote von der IB.SH gemacht werden.

1,5 %

Für die Bearbeitung der Darlehensanträge wird ein einmaliges Bearbeitungsgeld in Höhe von 1,5 % der Darlehenssumme erhoben.

Das Bearbeitungsentgelt wird bei Auszahlung der 1. Darlehensrate einbehalten. Neben dem Bearbeitungsentgelt können zudem noch jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 0,2 bis 0,5 % erhoben werden.

Bei Darlehen für Sanierungen oder sanierungsgleichen Erweiterungen gilt eine Tilgung von 2 % zuzüglich des eingesparten Zinses. Handelt es sich um Darlehen für Modernisierungen oder modernisierungsgleiche Maßnahmen, beträgt der Tilgungsanteil 3 %.

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