Maßnahmen

Gefördert werden alle Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Wohnungsbestand, die zu einer Gebrauchswertverbesserung und/oder Gebrauchswertwiederherstellung führen. Dazu kommen noch energetische Verbesserungen des Objekts. Insbesondere folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Erneuerung der Elektro- und Wasserversorgung
  • Dämmung der Wände, Decken und Dachflächen
  • Austausch der Fenster
  • Einbau oder Verbesserung von Aufzügen
  • Einbau von schwellenlosen Türen
  • Behebung von baulichen Mängeln
  • Schadstoffsanierungen
  • Maßnahmen des Lärmschutzes
  • Sanierung der Abwasserkanäle
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Veränderungen am Wohnungszuschnitt.

Bei allen energetischen Maßnahmen sind die Regelungen und Werte der EnEV zu beachten. Sollte die EnEV einen Sachverständigen verlangen, so muss dieser entsprechend hinzugezogen werden.

Alle Maßnahmen müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Auf das Baujahr des Objekts kommt es nicht an.

Nicht förderfähig ist die Schaffung von neuem Wohnraum in einem Objekt.

 
Praxis-Beispiel

Gewerbeobjekt

Herr Neumann erwirbt ein leer stehendes Gewerbeobjekt ohne Wohnraum. Er plant dieses umzugestalten und dort Wohnungen herzurichten.

Diese Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm nicht gefördert, da es sich zuvor um kein Wohnobjekt gehandelt hat.

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