Ein- oder Zweifamilienhaus

Mit diesem Programm wird die Anschaffung eines Ein- oder Zweifamilienhauses gefördert. Bedingung ist, dass das Objekt im Zuge der Anschaffung erheblich modernisiert wird. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken. Es dürfen allerdings keine Schäden an der Bausubstanz vorliegen.

Die Wohnung muss nach der Modernisierung zu dauerhaftem Wohnen geeignet und der Familiengröße angemessen sein.

 
Wichtig

Sachverständiger muss sein!

Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen muss durch einen vereidigten Sachverständigen bestätigt werden. Die Kosten hierfür muss der Antragsteller aus eigener Tasche bezahlen und werden nicht erstattet.

Gefördert werden der Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten und die Modernisierungsmaßnahmen, die im Ergebnis zu der Gebrauchswerterhöhung oder zur Energieeinsparung führen. Dies können beispielsweise folgende Maßnahmen sein:

  • Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
  • Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
  • Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
  • Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
  • Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
  • Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
 
Praxis-Tipp

Energieberater mit einbeziehen

Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können und sollen im Ergebnis zur Einsparung von Heizenergie und Wasser führen:

  • Modernisierungsmaßnahmen

    der Einbau von neuen Fenstern und Türen

  • Verbesserung der Wärmedämmung des Objekts (z. B. Fassade, Geschossdecken, Dach)
  • Erneuerung einer bestehenden Heizungsanlage
  • Verbesserung der Mess- und Regeltechnik der Heizungsanlage oder Sammelheizungen
  • Anschluss des Objekts an die Fernwärmeversorgung
  • Einbau von Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Nutzung von alternativen Energien (z. B. Solaranlagen, Biogasanlagen)
  • Einbau von Wärmepumpen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung
  • Verbesserung des allgemeinen Schallschutzes
  • Verbesserung der sanitären Einrichtungen
  • Ersatz von Einzelöfen durch Sammelheizungen

Neben den obigen Maßnahmen werden auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt gefördert, wenn diese Instandhaltungsmaßnahmen in direkter Verbindung mit der Modernisierungsmaßnahme stehen.

Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Keine Förderung

    Aufwendungen für bewegliche Ausstattungsgegenstände

  • Einbauküchen
  • Verwendung von Materialen mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Fußbodenbelägen etc.)
  • Schönheitsreparaturen
  • Anbauten
  • Maßnahmen in der Außenanlage
  • Einbau von elektrischen Direktheizungen
  • Fassadenanstriche, wenn diese nur der optischen Verschönerung des Objekts dienen

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