3.1 An wen richtet sich das Programm?

Privateigentümer

Antragsberechtigt sind Privateigentümer eines selbstgenutzten Ein-, Zweifamilienhauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.

3.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken.

Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können zu einer nachhaltigen Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung führen:

  • Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
  • Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
  • Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
  • Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
  • Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
  • Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
 
Praxis-Tipp

Energieberater mit einbeziehen

Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.

Heizenergie und Wasser

Folgende Modernisierungsmaßnahmen können im Ergebnis zur Einsparung von Heizenergie und Wasser führen:

  • Der Einbau von neuen Fenstern und Türen
  • Verbesserung der Wärmedämmung des Objekts (z. B. Fassade, Geschossdecken, Dach)
  • Verbesserung einer bestehenden Heizungsanlage oder der Neueinbau einer solchen
  • Verbesserung der Mess- und Regeltechnik der Heizungsanlage
  • Anschluss des Objekts an die Fernwärmeversorgung
  • Einbau von Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Nutzung von alternativen Energien (z. B. Solaranlagen, Biogasanlagen)
  • Einbau von Wärmepumpen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern

Neben den obigen Maßnahmen werden auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt gefördert, wenn diese Instandsetzungsmaßnahmen in direkter Verbindung mit der Modernisierungsmaßnahme stehen.

Keine Förderung

Nicht gefördert werden:

  • Aufwendungen für bewegliche Ausstattungsgegenstände
  • Einbauküchen
  • Verwendung von Materialien mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Fußbodenbelägen etc.)
  • Sogenannte Schönheitsreparaturen
  • Anbauten
  • Maßnahmen in der Außenanlage
  • Einbau von elektrischen Direktheizungen
  • Fassadenanstriche, wenn diese nur der optischen Verschönerung des Objekts dienen

3.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen.

Die Darlehenshöhe umfasst 80 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 60.000 EUR je Wohnung.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Darlehenssumme

Eheleute Schmidt besitzen ein Einfamilienhaus, das sie umfangreich modernisieren lassen wollen. Ein Kostenvoranschlag führt zu förderungsfähigen Kosten in Höhe von 30.000 EUR.

 
Investitionsbedarf 30.000 EUR
Mindestinvestitionsgrenze von 12.500 EUR erreicht? ja
Förderung 80 % der Investitionskosten; max. 60.000 EUR 48.000 EUR
Anzahl der geförderten Wohnungen 1
Darlehenssumme 24.000 EUR

Eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen.

Laufzeit bis zu 30 Jahren

Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es sind Laufzeiten bis zu 30 Jahren möglich. Der Zins ist über die gesamte Laufzeit gleich. Das 1. Jahr der Darlehenslaufzeit ist in der Regel tilgungsfrei.

Die Darlehensauszahlung erfolgt nach Vorhabensfortschritten. Dabei soll die Abruffrist von 12 Monaten nicht überschritten werden.

3.4 Tilgungszuschuss

Familien mit Kindern erhalten einen Tilgungszuschuss. Dieser wird vom Gesamtdarlehen abgezogen. Der Antrag hierfür ist mit dem Förderantrag zu stellen. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt mit Zahlung der ersten Tilgungsleistung. Eine Auszahlung erfolgt nicht.

 

Tilgungszuschüsse für Familien mit Kindern

Anzahl der Kinder Tilgungszuschuss
1 5 %
2 10 %
3 15 %
4 und mehr 20 %

3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Folgende Einkommensgrenzen darf der Eigentümer nicht überschreiten:

 
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
1-Personen-Haushalt 22.500 EUR
2-Personen-Haushalt 34.500 EUR
für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 9.000 EUR
für jedes Kind, das bei der Einkommen- und Lohnsteuer berücksichtigt wird 1.500 EUR

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Antragsteller hat mindestens 20 % der Modernisierungskosten als Eigenleistung zu erbringen. Eigenleistung kann auch der Wert der Selbsthilfe (Muskelhypothek) sein. Der Wert der Selbsthilfe muss aber auch die 20 %-Grenze erreichen. Zur Beurteilung des Wertes müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Liste der unentgeltlichen am Bau beteiligten Helfer mit deren Berufsangabe
  • Bestätigung des Umfangs der Selbsthilfeleistung durch den zuständigen Architekten oder verantwortlichen Bauleiter

Die Wohnungen müssen im Saarland belegen sein.

Das Saarland fördert vorr...

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