Gefördert werden pro vermietete Wohnung Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 EUR der anerkannten förderungsfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Darlehen unter 5.000 EUR pro Wohnung kommen nicht zur Auszahlung.

Wahlweise wird eine Mietpreis- und Belegungsbedingung von 20 bis 25 Jahre vereinbart. Die Länge der Bindung hängt vom Zeitraum der Zinsbindung ab.

Die Mietpreisobergrenzen je Quadratmeter Wohnfläche betragen im Gebiet M1 bis M3 5,90 EUR, im Gebiet M4 6,40 EUR und in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster 7,00 EUR. Die Einteilung der Mietniveaus M1 bis M4 findet man auf der Webseite der NRW-Bank.

Die Zinsbindung beträgt regelmäßig 10 Jahre. In den ersten 10 Jahren beträgt der Zins 0,0 %, danach 0,5 % bis zum Ablauf der Belegungsbedingungen. Ist die Belegungsbedingung abgelaufen, wird das Darlehen marktüblich verzinst. Getilgt wird mit 2 % zuzüglich Zins- und Verwaltungskostenbeiträge. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p. a.

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