Verringerung von Treibhausgasen

Die Maßnahmen sind förderungsfähig, wenn sie direkt oder indirekt zu einer Einsparung von Treibhausgasen beitragen. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, wenn diese über den gesetzlichen Standard hinausgehen (z. B. Abwärmenutzung, direkte Einsparung von Strom und Wärme)
  • Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung (z. B. Nutzung der Sonnenenergie, Nutzung von Biomasse oder oberflächennahe Tiefengeothermie)
  • Maßnahmen in der Infrastruktur zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Speicherung von Wärme und Strom, Nahwärmenetze und Wasserstoff-Infrastrukturmaßnahmen)
  • Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
  • Einsatz von Brennstoffzellentechnik
  • Einsatz von Elektromobilität
  • Kosten für Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
  • Aufwendungen für Studien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen
  • Aufwendungen für Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen, Energiemanagementuntersuchungen

Nebenkosten

Neben den zuvor genannten Maßnahmen werden insbesondere auch die folgenden Aufwendungen gefördert:

  • Planungskosten
  • Ausgaben für Gutachter
  • Ausgaben für energetische Analysen
  • Aufwendungen für eine Datenauswertung und -visualisierung

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