Verringerung von Treibhausgasen
Die Maßnahmen sind förderungsfähig, wenn sie direkt oder indirekt zu einer Einsparung von Treibhausgasen beitragen. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, wenn diese über den gesetzlichen Standard hinausgehen (z. B. Abwärmenutzung, direkte Einsparung von Strom und Wärme)
- Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung (z. B. Nutzung der Sonnenenergie, Nutzung von Biomasse oder oberflächennahe Tiefengeothermie)
- Maßnahmen in der Infrastruktur zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Speicherung von Wärme und Strom, Nahwärmenetze und Wasserstoff-Infrastrukturmaßnahmen)
- Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
- Einsatz von Brennstoffzellentechnik
- Einsatz von Elektromobilität
- Kosten für Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
- Aufwendungen für Studien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen
- Aufwendungen für Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen, Energiemanagementuntersuchungen
Nebenkosten
Neben den zuvor genannten Maßnahmen werden insbesondere auch die folgenden Aufwendungen gefördert:
- Planungskosten
- Ausgaben für Gutachter
- Ausgaben für energetische Analysen
- Aufwendungen für eine Datenauswertung und -visualisierung
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