200 bis 600 W

Gefördert wird die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Fotovoltaikanlagen, sog. Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-Fotovoltaik-Module, mit einem Modulwechselrichter. Die Anlagen müssen eine Mindestleistung von 200 W und eine Höchstleitung von 600 W (Anschlussleistung) haben. Sie müssen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden.

 
Hinweis

Nur 1 Anschaffungsvorgang je Wohneinheit

Gefördert wird nur 1 Anschaffungsvorgang je Wohneinheit. Auf die Anzahl der Mitbewohner bzw. Haushaltsangehörigen kommt es nicht an.

Nicht gefördert wird der Erwerb einer gebrauchten Anlage, Prototypen und reparierten Geräten. Auch der Kauf von geförderten Anlagen von Privatpersonen wird nicht gefördert.

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