Eine Förderung für die WEG entfällt, wenn dieser die erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit fehlt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entwicklung der Hausgeldrückstände negativ ist.

Musterbeschluss nutzen

Die WEG muss über die Förderung einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen. Auf der Webseite der WI-Bank ist ein Musterbeschluss der WEG zu finden. Die WI-Bank sieht es gerne, wenn die Beschlussfassung die Angaben des Musters enthält.

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