Gefördert werden nur Baumaßnahmen, bei denen mit dem Bau vor der Bewilligung des Antrags noch nicht begonnen wurde. Die einzelnen Maßnahmen oder das Maßnahmenbündel wird nur gefördert, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Finanzierung der gesamten Maßnahme gesichert ist. Eigenkapital wird nicht verlangt.

Die mit den Maßnahmen im Zusammenhang stehenden Belege müssen nicht nur aufbewahrt werden, sondern sind auf Verlangen auch vorzulegen.

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