Als Eigenkapital werden 10 % der Gesamtausgaben verlangt.

Die geförderten Wohnungen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Erhalt der Zuschüsse entsprechend der Zweckzuwendung genutzt werden. Bei Vermietungen gilt die Nutzungsbestimmung entsprechend. Hat der Mieter die Maßnahmen finanziert und zieht dieser vor Ablauf der 10 Jahre aus, so ist der Vermieter verpflichtet, bei der neuen Vermietung die Nutzungsbestimmungen zu beachten.

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