Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen und wird der Antrag genehmigt, so können folgende Zuschüsse erwartet werden:

  1. 12.000 EUR je Wohnung für bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums nach DIN 18040-2 oder Teilmaßnahmen nach dieser DIN;
  2. 14.000 EUR je Wohnung für bauliche Maßnahmen zur nachträglichen Anpassung ausschließlich höhenüberwindender Hilfsmittel und automatischer Türöffner (DIN 18040-2). Der Einbau von Treppensitzliften ist nicht förderfähig. Verfügt der vorhandene Wohnraum bereits über einen Treppensitzlift, sind Maßnahmen, die unmittelbar damit im Zusammenhang stehen, ebenfalls nicht förderfähig.

Kombination möglich

Die Förderungen 1 und 2 können miteinander kombiniert werden.

Für die Bewilligung wird von der ILB eine einmalige Gebühr in Höhe von 1 % des bewilligten Zuschusses erhoben.

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