Anschlussfinanzierung

Folgende Maßnahmen sollen durch dieses Ergänzungsprogramm gefördert werden:

  • eine Neustrukturierung der Förderung oder eine Umstellung auf Restkapital, wenn beispielsweise ein Erbschafts- oder Scheidungsfall vorliegt
  • Schließung von Finanzierungslücken (z. B. anteilige Kaufpreisfinanzierung von Grund und Boden bei Neubauvorhaben)
  • Umschuldungen, wenn der Darlehensnehmer mit vorrangigen Darlehen in Schwierigkeiten ist und am Markt keine weitere Finanzierung erhält
  • Anschlussfinanzierungen, wenn es sich um IBB-geförderte Objekte handelt.

Entstehen Probleme bei durch die IBB finanzierten Förderobjekten, sollte man sich schnellstmöglich mit seinem Problem an einen IBB-Berater wenden. Die Kontaktdaten findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de/wohnen_modernisieren).

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