Förderung zum KfW-Effizienzhaus

Gefördert werden im Wesentlichen energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115 führen. Gleiches gilt für die Sanierung von Denkmälern im Sinne des KfW-Programms "Denkmal".

Zudem wird der Erwerb eines energetisch sanierten Wohngebäudes und Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Als Einzelmaßnahmen gelten insbesondere:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dächern und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Erneuerung der Lüftungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung.

Gefördert wird auch

  • der Kauf von saniertem Wohnraum
  • die Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen (z. B. Gewerbeflächen).

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Boarding-, Ferien- und Wochenendhäusern.

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