Förderung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert werden im Wesentlichen energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115 führen. Gleiches gilt für die Sanierung von Denkmälern im Sinne des KfW-Programms "Denkmal".
Zudem wird der Erwerb eines energetisch sanierten Wohngebäudes und Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Als Einzelmaßnahmen gelten insbesondere:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dächern und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung der Lüftungsanlage
- Optimierung der Wärmeverteilung.
Gefördert wird auch
- der Kauf von saniertem Wohnraum
- die Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen (z. B. Gewerbeflächen).
Nicht gefördert werden Maßnahmen an Boarding-, Ferien- und Wochenendhäusern.
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