Antragsberechtigt für diese Förderung sind:

  • Grundeigentümer,
  • sonstige Verfügungsberechtigte,
  • Erbbauberechtigte,
  • Initiativgruppen,
  • Interessengruppen,
  • Vereine,
  • Begegnungsstätten und
  • Seniorenheime.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge