Personenkreis
Zur Antragstellung sind folgende Personenkreise berechtigt:
- Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte
- Nießbraucher
- Erwerber von Mietwohnraum.
Unternehmer als Zuwendungsempfänger
Unternehmer erhalten die Förderung nur, wenn sie die Voraussetzungen des EU-Beschlusses 2012/21 erfüllen.
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