Personenkreis

Zur Antragstellung sind folgende Personenkreise berechtigt:

  • Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Nießbraucher
  • Erwerber von Mietwohnraum.
 
Hinweis

Unternehmer als Zuwendungsempfänger

Unternehmer erhalten die Förderung nur, wenn sie die Voraussetzungen des EU-Beschlusses 2012/21 erfüllen.

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