Einkommensgrenze: ab 100.000 EUR

Auch wenn alle weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung vorliegen, erfolgt eine Darlehensgewährung nur dann, wenn der Antragsteller die Einkommensgrenzen einhält und sich die Finanzierung leisten kann.

Die Einkommensgrenzen sind recht einfach gestaltet. Bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften darf die Summe der positiven Einkünfte 200.000 EUR nicht überschreiten. Bei Alleinerziehenden beträgt die Grenze 100.000 EUR. Als positive Einkünfte gelten alle steuerlichen Einkunftsarten, die mit einer positiven Einnahme am Jahresende abschließen. Maßgeblich für die L-Bank ist der zuletzt ergangene Einkommensteuerbescheid. Bei Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften werden die Einkommensteuerbescheide addiert.

 
Praxis-Beispiel

Brechnung der positiven Einkünfte

Die Eheleute Mustermann möchten die Programmförderung beantragen. Im Haushalt der Familie leben 2 minderjährige Kinder. Herr Mustermann hat als Beamter einen Arbeitslohn von 40.000 EUR. Frau Neumann hat einen Arbeitslohn von jährlich 20.000 EUR. Für beide Arbeitslöhne sind keine besonderen Werbungskosten angefallen. Weiterhin hat Herr Mustermann ein Mehrfamilienhaus. Die Einkünfte hieraus betragen im Kalenderjahr -10.000 EUR.

Berechnung der positiven Einkünfte des Haushalts:

 
  Einkünfte davon berücksichtigt
     
Arbeitslohn des Herrn Mustermann 40.000 EUR  
./. Werbungskostenpauschale -1.000 EUR 39.000 EUR
     
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -10.000 EUR 0 EUR
     
Arbeitslohn der Frau Mustermann 20.000 EUR  
./. Werbungskostenpauschale -1.000 EUR 19.000 EUR
     
Summe der positiven Einkünfte   58.000 EUR

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