Als gebraucht wird eine Immobilie angesehen, die vor mehr als 4 Jahren nach der Bezugsfertigkeit angeschafft wird.

Neben den Anschaffungskosten für die gebrauchte Immobilie werden auch erwerbsnahe Modernisierungsmaßnahmen in diese Basisförderung einbezogen. Dabei kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln:

  • bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts
  • anschaffungsnahe Instandhaltungsmaßnahmen.

Nicht zu den oben aufgeführten Maßnahmen gehören Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zum Abbau von Barrieren. Diese Maßnahmen werden mit dem Programm "Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung" gefördert.

 
Wichtig

Klimaschutzregelung Dachsanierungen

Erfolgt eine grundlegende Dachsanierung an einem Gebäude, besteht die Pflicht, die Dachfläche mit einer Fotovoltaikanlage zu versehen.

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