Rz. 4

[Autor/Stand] Angesichts der vielfach konstatierten "Rechtszersplitterung" im neuen Grundsteuerrecht (s. VerfR GrStG Rz. 11) soll diese Kommentierung zur "Föderalisierung der Grundsteuer" dem Gesamtüberblick und der systematischen Orientierung des Rechtsanwenders dienen. Zwischen den Verfassungsvorgaben und der landesgesetzlichen Ausgestaltung bietet diese Kommentierung eine systematische Übersicht zum Stand des Grundsteuerföderalismus in Deutschland. Sie steht zwischen dem Bundesrecht und den Landesgrundsteuergesetzen. "Vor die Klammer" der einzelnen Landesgrundsteuergesetze gezogen soll sie Strukturen, Gemeinsamkeiten und Regelungskonzepte der abweichenden Landesgesetzgebung zur Grundsteuer herausstellen, während die Einzelkommentierungen zu den Landesgrundsteuergesetzen die konkreten Entscheidungen des Landesgesetzgebers und Regelungsdetails behandeln. Sie erläutern jeweils die Anknüpfung an die allgemeinen Vorschriften, die Besonderheiten bei der Bewertung und bei den Steuermesszahlen sowie Abweichungen beim Verfahren nach dem geltenden Landesrecht. An dieser Stelle werden aus systematischer Sicht neben den allgemeinen Fragen über Grenzen und Wirkungen der Abweichungsgesetzgebung (s. Rz. 6 ff.) mehrere praxiswichtige Abweichungsfelder beleuchtet werden, nämlich Abweichungen beim Belastungsgrund, bei der Bewertung, bei den Steuermesszahlen und beim Grundsteuer-Verfahren (s. Rz. 21 ff.). Dabei werden besondere Landesregelungen exemplarisch analysiert. Der Länder-Bund-Vergleich kann für die Auslegung und praktische Rechtsanwendung des neuen Grundsteuerrechts erhellend sein, indem aus der Abwahl des Bundesrechts Gegenschlüsse für das Landesrecht gezogen werden. Auch der Zwischen-Länder-Vergleich kann die Auslegung inspirieren, indem Gleich- oder Gegenschlüsse aus anderem Landesrecht gezogen werden. Eine normative oder gar verfassungsrechtliche Verbindlichkeit hat der föderale Grundsteuerrechtsvergleich aber nicht (s. Rz. 8, 12).

[Autor/Stand] Autor: Drüen, Stand: 01.11.2022

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