Rz. 1995

[Autor/Stand] Höhe der Aufwendungen der Entsendung. Aufzuzeichnen ist weiterhin die Höhe des Gesamtaufwands der Entsendung und dessen Zusammensetzung. Die Finanzverwaltung verlangt auch Angaben zur Höhe der Lohnaufwendungen, die vor der Entsendung für den Arbeitnehmer angefallen sind. Diese Größe ist allerdings nur bedingt aussagefähig. Im Hinblick auf die im Zuge einer Entsendung gewährten zahlreichen Zusatzleistungen werden die Lohnaufwendungen für einen entsandten Arbeitnehmer das bisherige Niveau idR überschreiten.

 

Rz. 1996

[Autor/Stand] Aufteilung der Aufwendungen der Entsendung. In Bezug auf die Aufteilung der Aufwendungen der Entsendung ist darzulegen, welcher Maßstab der Aufteilung der Aufwendungen der Entsendung auf das aufnehmende und das entsendende Unternehmen zugrunde liegt. Maßstab bildet insoweit die der Entsendung zugrunde liegende Interessenlage.

 

Rz. 1997

[Autor/Stand] Dokumentation der Höhe von Vergleichsgehältern. Weiterhin ist die Höhe der Vergleichsgehälter von Arbeitnehmern auf dem lokalen Arbeitsmarkt der aufnehmenden Konzerngesellschaft zu dokumentieren. Dabei muss die Beschaffung der Vergleichsdaten mit vertretbarem Aufwand erfolgen können (§ 1 Abs. 3 Satz 2 GAufzV). Eine Dokumentation von Vergleichsgehältern macht allerdings nur in den Fällen Sinn, in denen vergleichbar qualifizierte Arbeitnehmer auf dem lokalen Arbeitsmarkt der aufnehmenden Konzerngesellschaft überhaupt zur Verfügung stehen. Daher kann im Fall der Entsendung eines besonders qualifizierten Arbeitnehmers die Situation eintreten, dass sich keine aussagekräftigen Vergleichsgehälter ermitteln lassen.

 

Rz. 1998

[Autor/Stand] Nachweise über Art und Umfang der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Weiterhin sind Art und Umfang der Tätigkeit des Arbeitnehmers darzustellen. Der Umfang der hieraus resultierenden Dokumentationsverpflichtung hängt dabei wesentlich davon ab, ob der Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum für das aufnehmende Unternehmen tätig wird, oder ob es sich um mehrfache kurzfristige Auslandseinsätze handelt.

[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.08.2016
[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.08.2016
[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.08.2016
[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.08.2016

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