Rz. 199
[Autor/Stand] Praktische Zweifel und Probleme. In praktischer Hinsicht dürfte Satz 11 zu erheblichen Zweifeln und Problemen führen.[2] Dabei wird insbesondere auch die Frage diskutiert, ob die Norm rechtsfolgenseitig eine verfahrensrechtliche und/oder materiell-rechtliche Wirkung entfaltet.[3] Insgesamt dürfte Einiges dafür sprechen, die Regelung des Abs. 1 Satz 11 als missglückt zu erachten.[4]
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