Rz. 625

[Autor/Stand] Grundgedanke. Anhaltspunkte für das Erbringen von Wertschöpfungsbeiträgen sind in erster Linie der Funktions- und Risikoanalyse eines Unternehmens als (steuer-)rechtliche Einheit eines Konzerns zu entnehmen. Sind jedoch Unternehmenstätigkeiten funktional so stark miteinander verwoben, dass auf Basis einer Einzelunternehmensbetrachtung keine präzise, den wirtschaftlichen Umständen entsprechende sachgerechte Ermittlung der ausgeübten Funktionen und eingegangenen Risiken möglich und durchführbar ist, kann zur weiteren Funktions- und Risikoabgrenzung (und mithin zur Analyse der jeweiligen Wertschöpfungsbeiträge) eine Gesamtwertschöpfungsanalyse erforderlich werden. Im Rahmen dieser Gesamtwertschöpfungsanalyse ist der relative Wert der ausgeübten Funktionen und übernommenen Risiken wirtschaftlich zu analysieren, um letztlich bestimmen zu können, welche Vergütung in Anbetracht des Funktions- und Risikoprofils eines Unternehmens – im Verhältnis zu seinen verbundenen Transaktionsparteien – als angemessen gelten kann (Plausibilisierungsgedanke).

 

Rz. 626

[Autor/Stand] Vorgehensweise. Eine derartige Analyse der Wertschöpfung ist regelmäßig in Fällen sog. Profit-Split-Modelle bei Anwendung des sog. Residualgewinnaufteilungsansatzes erforderlich (Anm. 841 ff.), sodass folgende Analyseschritte vorgenommen werden müssen:[3]

  • Zerlegung und Bestimmung der einzelnen Komponenten eines Geschäftsvorfalls mit verbundenen Parteien auf Basis der einzelnen Transaktionsschritte und -prozesse,
  • Bestimmung der Bedeutung dieser Transaktionsschritte und -prozesse sowie der eingesetzten Wirtschaftsgüter im Hinblick auf die Unternehmensgesamtwertschöpfung (relativer Wert),
  • ggf. Bestimmung einer Basisvergütung für bestimmte, in diesem Zusammenhang vorgenommene Routineaktivitäten ("unterstützende Wertschöpfung", s. Anm. 849),
  • Verteilung des Anteils an der Gesamtwertschöpfung auf die einzelnen beteiligten Unternehmen einer Unternehmensgruppe bzw. eines Konzerns sowie Zuweisung des entsprechenden Gewinnanteils (bzw. Verlustanteils) als Residuum.
 

Rz. 627– 660

[Autor/Stand] frei

[Autor/Stand] Autor: Puls, Stand: 01.11.2015
[Autor/Stand] Autor: Puls, Stand: 01.11.2015
[3] Siehe dazu auch Schreiber in Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, VerwGr. Verf. Rz. 179 f.
[Autor/Stand] Autor: Puls, Stand: 01.11.2015

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge