Rz. 1244

[Autor/Stand] Instrumente zur Vermeidung der Funktionsverlagerungsbesteuerung. Um die steuerlichen Risiken für deutsche Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen in Grenzen zu halten, bietet die FVerlV einige Instrumente an, mit denen sich die negativen Folgen einer Funktionsverlagerungsbesteuerung vermeiden bzw. reduzieren lassen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Alternativen:

  • Funktionsverdoppelung (Anm. 1229 und 1237 ff.),
  • Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen (Anm. 1245 ff.),
  • bloße Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern (Anm. 1254 f.),
  • bloße Erbringung von Dienstleistungen (Anm. 1254 f.),
  • Personalentsendung im Konzern (Anm. 1256 f.),
  • keine Funktionsverlagerung zwischen fremden Dritten (Anm. 1258 ff.).
[Autor/Stand] Autor: Ditz/Greinert, Stand: 01.03.2016

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