Rz. 2534

[Autor/Stand] Definition des Begriffs Intranet. Unter dem Begriff "Intranet" wird ein unternehmensinternes Netzwerk verstanden, das von Mitarbeitern des Unternehmens genutzt wird, um gegenseitig Informationen und Wissen auszutauschen. Das Intranet basiert idR auf der Technik des Internets, d.h. einem TCP/IP-Protokoll, auf das über einen Browser (Internet Explorer, Firefox, Chrome etc.) zugegriffen werden kann.[2] Im Gegensatz zu dem öffentlich zugänglichen Internet handelt es sich bei dem Intranet um ein geschlossenes Netz.[3] Der Zugriff auf das Intranet von außerhalb ist daher eingeschränkt und nur durch berechtigte Personen möglich. Der in das Intranet eingestellte Inhalt reicht von allgemeinen Unternehmensinformationen (zB Geschäftsberichte, Presseinformationen etc.) über Informationen zu Lieferanten und Kunden bis hin zu Modulen, die ein unternehmensübergreifendes Wissensmanagement ermöglichen.[4]

 

Rz. 2535

[Autor/Stand] Verrechnungspreisermittlung. Nachfolgend werden die Verrechnungspreisaspekte, die sich im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines konzernweiten Intranet-Systems sowie des Wissensaustauschs über das Intranet ergeben, im Einzelnen dargestellt. In der Praxis werden Intranet-Systeme idR von der Konzernobergesellschaft – oder in deren Auftrag von einem Dritten – konzipiert, eingeführt und betrieben. Es stellt sich folglich die Frage nach einer Verrechnung der Bereitstellung des Intranet-Systems dem Grunde nach. Daran anschließend ist zu untersuchen, wie die Dienstleistungen der Höhe nach zu verrechnen sind.

[Autor/Stand] Autor: Ditz, Stand: 01.11.2016
[2] Vgl. Höller/Pils/Zlabinger, Internet und Intranet, S. 34.
[3] Vgl. Hoffmann/Lang, Das Intranet2, S. 9.
[4] Vgl. Hoffmann/Lang, Das Intranet2, S. 11.
[Autor/Stand] Autor: Ditz, Stand: 01.11.2016

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