Rz. 1776

[Autor/Stand] Konsolidierung und Prüfung. Zu den Kontrolltätigkeiten im weiteren Sinne zählen auch Revisionsleistungen, deren Verrechenbarkeit oft grundsätzlich bestritten wird. Dies gilt allerdings nur für Prüfungstätigkeiten der Spitzeneinheit bei den Konzerngesellschaften und die Konsolidierung der Einzelergebnisse einschließlich der damit verbundenen Prüfung durch die eigene Revisionsabteilung oder eine beauftragte Prüfungsgesellschaft. Diese Tätigkeiten sind eindeutig gesellschaftsrechtlich bedingt und erfolgen ausschließlich im Interesse der Muttergesellschaft. Allerdings können Konsolidierungsleistungen im Interesse zB einer Zwischengesellschaft sein, wenn durch den Konzernabschluss der Muttergesellschaft diese Gesellschaft von der Notwendigkeit der Aufstellung und Prüfung eines Teilkonzernabschlusses befreit wird.

 

Rz. 1777

[Autor/Stand] Eigeninteresse der Konzerngesellschaft. Daneben können Leistungen einer zentralen Revisionsabteilung auch im Interesse der Konzerngesellschaften erfolgen, weil sie dort eigene Prüfungstätigkeiten ersetzen und daher zu ersparten Aufwendungen führen. So kann zB eine Konzerngesellschaft aufgrund von zentralen Revisionstätigkeiten auf eine sonst notwendige Innenrevision oder Wirtschaftsprüfung ganz oder teilweise verzichten. Würden diese Revisionsleistungen nicht durch ein Konzernunternehmen erbracht, so müsste ein unabhängiger Controller oder Wirtschaftsprüfer damit beauftragt werden. Das gilt insb. für die Fälle, in denen eine Konzerngesellschaft über keine eigene Innenrevision verfügt.[3] Die entsprechenden Aufwendungen sind daher ganz oder zumindest teilweise bei der die Leistung empfangenden Konzerngesellschaft betrieblich veranlasst und somit verrechenbar.

[Autor/Stand] Autor: Baumhoff, Stand: 01.03.2016
[Autor/Stand] Autor: Baumhoff, Stand: 01.03.2016
[3] Vgl. Baranowski, JbFSt 1981/82, S. 161.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge