Rz. 293

[Autor/Stand] Finanzgericht Köln. Für den gerichtlichen Rechtsschutz ist ausschließlich das Finanzgericht Köln zuständig, da die für die Freistellungsbescheinigung zuständige Behörde (§ 38 FGO, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FVG) das Bundeszentralamt für Steuern ist.

[Autor/Stand] Autor: Bozza, Stand: 01.06.2019

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge