... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten.

 

Rz. 2713

[Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Analyserahmen vor, der auch die DEMPE-Analyse im engeren Sinne umfasst. Hieraus ergeben sich folgende mögliche Analyseschritte:[2]

  1. Identifizierung der zu untersuchenden immateriellen Werte (s. Rz. 2714);
  2. Analyse der konzerninternen Verträge einschließlich der Untersuchung der vertraglichen Funktions- und Risikozuordnung sowie der vertraglich vorgesehenen Vergütungsansätze;
  3. Einordnung und Charakterisierung des immateriellen Werts in der Wertschöpfungskette und Bestimmung der mit dem immateriellen Wert verbundenen Risiken und Wettbewerbsvorteile (s. Rz. 2714);
  4. Identifizierung der wesentlichen DEMPE-Funktionen, die bezogen auf den jeweiligen immateriellen Wert in der Wertschöpfungskette ausgeübt werden;
  5. Bewertung und Gewichtung der DEMPE-Funktionen zueinander (s. Rz. 2715);
  6. Zuordnung der DEMPE-Funktionen zu den beteiligten Konzerngesellschaften (s. Rz. 2716);
  7. Prüfung ob und inwieweit das tatsächliche Verhalten mit der vertraglichen Rahmenstruktur in Übereinstimmung steht;
  8. Abgleich der vertraglich vereinbarten Vergütungsstruktur mit den Ergebnissen der DEMPE-Analyse.
 

Rz. 2714

[Autor/Stand] Identifikation und Einordnung der immateriellen Werte in die Wertschöpfungskette. Die für die Wertschöpfung des Unternehmens relevanten immateriellen Werte des Unternehmens müssen zunächst identifiziert und im Hinblick auf ihre relative Bedeutung für die Wertschöpfung eingeordnet werden. Da regelmäßig eine Vielzahl von immateriellen Werten im Wertschöpfungsprozess eingesetzt wird und sich die Wirkung der einzelnen immateriellen Werte zudem gegenseitig bedingt, kann dies erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Eine Strukturierung des Vorgehens kann hier z.B. anhand von mehrdimensionalen Scoring-Modellen erfolgen.[4]

 

Rz. 2715

[Autor/Stand] Bewertung und Gewichtung der DEMPE-Funktionen. Die mit den fünf DEMPE-Bereichen zusammenhängenden Personalfunktionen sind in einem nächsten Schritt zu bewerten und zueinander ins Verhältnis zu setzen. Die Gesetzesbegründung und die VWG VP 2023 stellen hier auf den Begriff der "maßgeblichen Personalfunktionen" ab,[6] sodass insoweit analog auf die Definition der BsGaV sowie der VWG BsGa aus dem Kontext des verwandten Bereichs der betriebsstättenbezogenen Gewinnaufteilung/-zuordnung zurückgegriffen werden kann: Demnach sind Personalfunktionen dann nicht maßgeblich, wenn sie – bezogen auf den Betrachtungsgegenstand -

  • lediglich unterstützenden Charakter haben,
  • ausschließlich die allgemeine Geschäftspolitik des Unternehmens betreffen oder
  • lediglich formal durch eine Person ausgeübt werden.[7]

Die Bedeutung der DEMPE-Funktionen zueinander i.S. eines relativen Werts hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist auf der Grundlage der Wichtigkeit der jeweiligen Funktion für die Wertschöpfung des Unternehmens zu ermitteln.[8] Insbesondere ist auch nicht ausgeschlossen, dass einzelne DEMPE-bezogene Personalfunktionen als Routinefunktionen einzuordnen sind und mithin keine über eine geringe (Routine-)Vergütung hinausgehende Berechtigung an den aus einem immateriellen Wert resultierenden Erträgen vermitteln können.[9] In vielen Fällen wird z.B. die Schutzfunktion Routinecharakter haben, wenn sie sich etwa auf die reine Eintragung und Verlängerung von Schutzrechten beschränkt.[10] Zur konkreten Bewertung und Gewichtung der DEMPE-Funktionen in Bezug auf den jeweiligen immateriellen Wert kann das allgemeine betriebswirtschaftliche Instrumentarium wie etwa die Nutzwertanalyse[11] herangezogen werden.

 

Rz. 2716

[Autor/Stand] Zuordnung der DEMPE-Funktionen. Nach der Identifikation der wesentlichen DEMPE-Funktionen müssen diese im nächsten Schritt den einzelnen Konzerneinheiten zugeordnet werden. In der Praxis kommt der entsprechenden Dokumentation eine erhebliche Bedeutung zu. Denn ggf. muss die tatsächliche Verteilung der entsprechenden Aktivitäten und Verantwortlichkeiten über die einzelnen Konzerneinheiten erst Jahre später nachgewiesen werden, wenn sie in dieser Form bereits nicht mehr bestehen. Über die aus organisations- und stellenbezogenen Dokumenten (z.B. Stellenbeschreibungen) abgeleiteten Informationen hinaus sollte hier idealerweise auch die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen dokumentiert werden (etwa anhand von Sitzungsprotokollen und aufgabenbezogener Kommunikation), weil es insoweit stets auf die tatsächliche Funktionsausübung ankommt.

Je nach Art der Organisationsstruktur des Konzerns kann die Zuordnung der DEMPE-Funktionen zu den Konzerneinheiten erhebliche Schwierigkeiten bereiten, wenn mehrere Organisationseinheiten in die wertschöpfenden Tätigkeiten in Bezug auf die immaterielle...

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