Rz. 26
[Autor/Stand] Bedeutung der Lizenzschranke nach dem 31.12.2021. Bis zum 31.12.2021 müssen die OECD/G20-Staaten ihre IP-Boxen, welche bereits in 2016 bestanden haben, nexus-konform ausgestalten. Allerdings wird § 4j EStG auch nach diesem Zeitpunkt nicht leerlaufen.[2] So könnten Rechte bspw. von einer Jurisdiktion außerhalb der OECD/G20-Staaten aus lizenziert werden, welche ihre IP-Box nicht nexus-konform ausgestaltet hat. Es käme somit zu einem (Teil-)Abzugsverbot des (Lizenz-)Aufwands auf Ebene des inländischen Lizenznehmers.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen