Literatur

Baulig, Begriff und Problematik der Erfassung der betrieblichen Wertschöpfung, München 2011; Baumhoff, Verrechnungspreise für Dienstleistungen, Köln 1986; Baumhoff, Verrechnungspreispolitik gegenüber ausländischen Lohnfertigern, in Kleineidam (Hrsg.), Unternehmenspolitik und Internationale Besteuerung, Festschrift Lutz Fischer, Berlin 1999, S. 487; Baumhoff/Ditz/Greinert, Die Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach den "Verwaltungsgrundsätze-Verfahren", DStR 2005, 1549; Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, Stuttgart 2009; Cordes, Steuerliche Aufzeichnungspflichten bei internationalen Verrechnungspreisen, Düsseldorf 2009; Eisele, Value-at-Risk-basiertes Risikomanagement in Banken, Wiesbaden 2004; Götze/Henselmann/Mikus, Risikomanagement, Heidelberg 2001; Hüsgens, Balanced Scorecard und Ursache-Wirkungsbeziehungen, Wiesbaden 2008; Kuckhoff/Schreiber, Grenzüberschreitende Funktionsverlagerung aus Sicht der Betriebsprüfung, IStR 1999, 326; Lachnit, Bilanzanalyse, Wiesbaden 2004; Markowitz, Portfolio Selection, Journal of Finance 1952, 77; Porter, Globaler Wettbewerb – Strategien der neuen Internationalisierung, Wiesbaden 1989; Puls, Funktionsverlagerungsbesteuerung: Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche als "Transferpaket"-Ersatz nach § 8 FVerlV, IStR 2010, 89; Rasch, Immaterielle Vermögenswerte, Risiko und Kontrolle, ISR 2015, 310; Rasch/Rettinger, Aktuelle Fragen der Verrechnungspreisdokumentation: Unternehmenscharakterisierung und Methodenwahl in den Verwaltungsgrundsätze-Verfahren, BB 2007, 353; Reijers, Design and Control of Workflow Processes – Business Process Management, Berlin/Heidelberg 2003; Tucha/Brem, Dokumentation von Verrechnungspreisen: zur Strukturierung der Angemessenheitsanalyse, IStR 2006, 499; Wellens/van der Ham, Charakterisierung von Geschäftseinheiten im Transfer Pricing-Umfeld, DB 2012, 1534; Wolke, Risikomanagement, 2. Aufl., München 2008; Zenke/Schäfer, Energiehandel in Europa, 2. Aufl., München 2009.

a) Funktionsanalyse

aa) Begriff und Bestimmungsfaktoren des Funktionsprofils

 

Rz. 566

[Autor/Stand] Begrifflichkeit. Unter dem Begriff "Funktionsanalyse" sind allgemein diejenigen Untersuchungsschritte zu verstehen, die darauf gerichtet sind, die von einem verbundenen Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten, übernommenen Zuständigkeiten und Kompetenzen zu ermitteln. Bereits die VWG 1983 zählen übersichtsartig verschiedene Faktoren auf, die im Rahmen der Verrechnungspreisbestimmung zwischen verbundenen Unternehmen auf Ebene der Funktionsanalyse zu berücksichtigen sind. Dies sind insb. folgende Gesichtspunkte[2]:

  • die Struktur, Organisation, Aufgabenteilung und Risikoverteilung innerhalb eines Unternehmensverbunds,
  • die Zurechnung von Wirtschaftsgütern auf die einzelnen verbundenen Unternehmen,
  • die Zuordnung der betrieblichen Aufgaben (bspw. Herstellung, Montage, Forschung und Entwicklung, verwaltungsbezogene Leistungen, Absatz, sonstige Dienstleistungen) sowie
  • die "Eigenschaft" der verbundenen Unternehmen, in welcher sie die ihnen zugeordneten betrieblichen Aufgaben wahrnehmen (bspw. Eigenhändler, Auftragsfertiger etc.).
 

Rz. 567

[Autor/Stand] Betrachtungsperspektive. Interessant an dieser beispielhaften Aufzählung ist, dass die Finanzverwaltung die Betrachtung von ausgeübten Funktionen begrüßenswerterweise in einen wirtschaftlichen Kontext eingebettet wissen möchte. Insofern ist die Analyse von ausgeübten betrieblichen Funktionen stets vor dem Hintergrund der unternehmerischen Gesamtzielsetzung sowie der Aufgabenverteilung und Organisation eines Unternehmensverbunds zu betrachten. Wie im Folgenden noch aufzuzeigen sein wird, hat diese "Betrachtungsperspektive" entscheidenden Einfluss auf die quantitative wie qualitative Gewichtung von betrieblichen Funktionen und damit auch auf das Ergebnis der Funktionsanalyse.

 

Rz. 568

[Autor/Stand] Begriff der Funktionsanalyse in § 1 Abs. 3 Satz 1. In § 1 Abs. 3 Satz 1 wird der Begriff der Funktionsanalyse legal definiert, indem eine Analyse die "ausgeübten Funktionen, die eingesetzten Wirtschaftsgüter und die übernommenen Chancen und Risiken" umfassen soll. Zielrichtung ist es hierbei nach der Diktion des Gesetzes, die Funktionsanalyse vornehmlich vor dem Hintergrund etwaiger (sachgerechter) Anpassungsrechnungen zu betrachten, die erforderlich sind, um eine Vergleichbarkeit von Fremdvergleichswerten zur Ermittlung fremdvergleichskonformer Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen herstellen zu können. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 Satz 1 erweckt damit den Eindruck, eine Funktionsanalyse sei ausschließlich zum Zweck der Ermittlung eines sachgerechten "Vergleichsmaßstabs" notwendig, damit Fremdvergleichswerte auf Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen als tauglicher Vergleichsmaßstab überhaupt angewendet werden können. Diese Einengung – obwohl sie auch in den OECD-Leitlinien vorgenommen zu werden scheint – ist indes missverständlich. Denn die Funktions- (sowie Risiko-)Analyse bildet einen wesentlichen Ausgangspunk...

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