Rz. 8

In dem Koalitionsvertrag 2021–2025 (von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) wird die Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nicht ausdrücklich erwähnt.

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist gleichwohl ein zentrales Anliegen der Koalitionspartner (S. 5, 66 und 88). In dem Koalitionsvertrag wird gleich mehrfach betont, dass Wohnen ein "Grundbedürfnis" ist (S. 66 und 88). Das "Bauen und Wohnen der Zukunft" soll "bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm und innovativ" gestaltet werden (S. 66 und 88). Besondere Förderungsprogramme sind für "studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende" (S. 88) sowie für "seniorengerechtes“ Wohnen" geplant (S. 102). Die Mittel für die "soziale Eigenheimförderung" sollen erhöht werden.

Bei der Steuerbefreiung für vermietete Wohnungen (nach § 13d ErbStG) sind die im Koalitionsvertrag genannten Kriterien (wie etwa bezahlbares, klimaneutrales oder seniorengechtes Wohnen) ohne Bedeutung. Auf Größe, Art und Ausstattung der Wohnungen kommt es gleichfalls nicht an. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Gesetzgeber die politischen Vorgaben auch im Erbschaftsteuerrecht tatsächlich umsetzen wird. Derzeit ist das nicht geplant.

 

Rz. 9–14

einstweilen frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge