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Eine erfolgreiche Regelung der Unternehmensnachfolge ist auch im Interesse der Allgemeinheit. Die generelle Begünstigung des Erwerbs von (allen) Betrieben ist daher sachgerecht und legitim. Allerdings hat der Gesetzgeber zahlreiche Sonderregelungen für einzelne Branchen und Unternehmen geschaffen. Solche Regelungen finden sich z. B. für Brauereien, Mineralölunternehmen, Saisonbetriebe, Wohnungsunternehmen, Autoleasingfirmen, Kunsthändler, Privatbanken und -versicherungen. Dies ist zwar kein unzulässiges Einzelfallgesetz. Gleichwohl ist eine derartige Fülle an Einzelfallregelungen bedenklich. Verfassungsrechtlich könnte dies die Gleichmäßigkeit der Besteuerung infrage stellen. Europarechtlich führt die (selektive) Begünstigung einzelner Unternehmen möglicherweise zum Vorliegen einer unzulässigen Beihilfe.

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