Der Bundeshaushalt 2021 sah bereits nach der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Corona-Krise eine Ermächtigung zur Neuverschuldung i.H.v. insgesamt ca. 240,2 Mrd. EUR vor (sog. Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 wurden davon bereits ca. 60 Mrd. EUR nicht ausgeschöpft. Anstatt diese erteilten Kreditermächtigungen auslaufen zu lassen, sollten diese i.R.d. Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds zugeführt werden (sog. Klima- & Transformationsfonds). Die Koalitionsparteien SPD, FDP und Die Grünen sowie die Bundesregierung wollten sich so einen Vorrat an Haushaltsmitteln für die Zeit ab dem Jahr 2023 verschaffen, ab der die Schuldenbremse formal wieder greifen solle.

Die Koalition soll jedoch auch weiterhin eine Umverteilung von oben nach unten durch die Corona-Krise vermeiden. Da es daher – auf nachdrücklichen Wunsch der FDP – keine Steuererhöhungen für Wohlhabende und Besserverdienende geben soll, werden Ausgabenkürzungen, Umlagesysteme nach dem Muster der EEG-Umlage und Verbrauchsteuern wohl als vorwiegende Finanzierungsquellen einspringen müssen. Das begründet nicht nur eine neue Runde von Ungerechtigkeiten, es wird auch die Akzeptanz des notwendigen Umbaus der gesellschaftlichen Infrastruktur beschädigen oder zumindest reduzieren. Notwendig wäre aus Sicht von SPD und Grünen vielmehr eine höhere Besteuerung von Millionären/-innen und Milliardären/-innen sowie der hohen Einkommen, damit mehr Mittel für die Belange des Gemeinwohls zur Verfügung gestellt werden können, also mehr für Bildung, Soziales und Integration, für Vermeidung von Kinderarmut, für Infrastruktur und Klimaschutz. Denn nur so könne nachhaltig vermieden werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht, Abstiegsängste der Mittelschicht geschürt und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.

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