rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Wissenschaftlicher Lehrpreis als Einkunft aus nichtselbständiger Tätigkeit
Leitsatz (amtlich)
1. Preisgeld kann auch dann leistungsbezogene steuerbare Einnahme sein, wenn die ausgezeichnete Leistung vor einer Auslobung oder unabhängig von einer möglichen Preisverleihung erbracht wurde und wenn - wie beim "Hamburger Lehrpreis" keine Bewerbungen möglich sind, sondern nur Kandidaten vorgeschlagen werden können.
2. Konkrete berufliche Leistungen des Beschäftigten können auch dann im Vordergrund stehen, wenn die Auszeichnung sich auf das durch diese Leistungen gezeigte - evtl. überobligatorische - Engagement und die insoweit notwendig immanente persönliche Vorbildwirkung oder Grundhaltung erstreckt.
Normenkette
EStG §§ 8, 19
Tatbestand
A.
Die Klage richtet sich gegen die Besteuerung eines wissenschaftlichen Lehrpreises ("Hamburger Lehrpreis") bei den Einkünften eines Professors aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 EStG).
I.
1. a) Der 19... geborene Kläger ist nach Studium 19...-19..., I. Staatsexamen 19..., Referendariat 20...-20..., Promotion 20..., II. Staatsexamen 20..., Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Junior Research Fellow 19...-20... an Universitäten im In- und Ausland sowie am ... inzwischen seit 20... Juniorprofessor an der ... Hamburg und seit 20... habilitiert.
b) Parallel war bzw. ist er Vorstandsmitglied oder Mitglied verschiedener wissenschaftlicher Vereinigungen im In- und Ausland sowie Sprecher oder Mitglied in diversen Hochschulgremien.
c) Die Liste seiner Veröffentlichungen umfasst u. a. ... deutsche und englische Monographien, ... Herausgeberschaften deutscher und englischer Werke, ... Buchbeiträge und Kommentierungen in englischer und spanischer Sprache, ... Fachzeitschriften-Beiträge in deutscher, englischer und spanischer Sprache im In- und Ausland, ... didaktische oder lehrbezogene Beiträge und eine zweistellige Zahl weiterer wissenschaftlicher Beiträge nebst diversen Fachinterviews in Fernsehen, Radio und Fachpresse.
Vorträge in deutscher und englischer Sprache hielt er bisher in einer zweistelligen Zahl von Universitätsorten in Nord-, West-, Mittel-, Ost- und Südeuropa.
d) Hervorgetreten ist er im In- und Ausland durch die Leitung wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie als Sachverständiger bzw. wissenschaftlicher Gutachter. Er wurde mit diversen Exzellenz- bzw. Drittmittelprojekten beauftragt und erhielt internationale, europäische und deutsche Auszeichnungen und Wissenschaftspreise (Internet; Finanzgerichts-Akte {FG-A} Bl. ...).
2. Nach Fraktionsantrag vom 22. Mai 2007 in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 18/6293, Anlage K 2, Finanzgerichts-Anlagenband {FG-Anlbd.}), Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses vom 13. Juli 2007 (Drs. 18/6649, FG-Anlbd.) und Aufforderung an den Senat durch Beschluss der Bürgerschaft vom 30. August 2007 (Plenarprotokoll 18/87 S. 4662A, FG-Anlbd.; Bürgerschaft Parlamentsdatenbank) vereinbarte die Behörde für Wissenschaft und Forschung in Hamburg zusammen mit den sechs von ihr beaufsichtigten und von der Freien und Hansestadt Hamburg getragenen Hochschulen ab 2008 die Auslobung und jährliche Vergabe des Hamburger Lehrpreises.
a) Von der damaligen Senatorin und den damaligen Präsidenten der Hochschulen bzw. Universitäten wurde die "Vereinbarung über die jährliche Vergabe eines Hamburger Lehrpreises" erstmals am 21. November 2008 unterzeichnet (vgl. Anlage K 1, FG-Anlbd.).
b) Bei der erstmaligen Verleihung für 2008 am 2. Juli 2009 gratulierte die damalige Senatorin den Preisträgern für 2008 (Anlage K 3, FG-Anlbd.; ...):
"Die Qualität der Lehre zu steigern ist eine der zentralen wissenschaftspolitischen Herausforderungen der Gegenwart. Qualität in der Lehre ist allerdings kein "Selbstgänger". Gute Lehre ist das Produkt eines hohen persönlichen, oft jahrelangen Engagements, das bisher nicht ausreichend gewürdigt wurde. Mit der Verleihung des Hamburger Lehrpreises wollen wir ein deutliches Zeichen setzen und hervorragender Lehre Wertschätzung und Anerkennung entgegen bringen. Gute Lehre ist eine Dauerverpflichtung für jede Hochschule, die im Wettbewerb um Exzellenz und die klügsten Köpfe im Land bestehen will. Die Entscheidung ist der Jury nicht leicht gefallen. Beeindruckend war, mit welchem Engagement die Studierenden und die Auswahlgremien der Hochschulen in den vorgelegten Begründungen argumentiert haben. Schon dies ist ein erster Erfolg des Lehrpreises: Der Austausch darüber, was gute Lehre ist und wie ihre Qualität gesteigert werden kann. Ich gratuliere allen Gewinnern sehr herzlich! Ihr großes Engagement steht für innovative und begeisternde Vermittlung von Lehrinhalten. Dafür danke ich Ihnen."
c) Explizit gewürdigt wurden auch die damaligen Zweitplatzierten, darunter bereits der Kläger; jeder von ihnen habe sich "in hohem Maße um die Hochschullehre verdient gemacht" (Anlage K 3, FG-Anlbd.; ...).
d) Am 9. Dezember 2009 wurde die "Vereinbarung über die jährliche Vergabe eines Hamburger Lehrpreises" w...