vorläufig nicht rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags eines grundstücksverwaltenden Unternehmens

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Gewerbeertrag eines grundstücksverwaltenden Unternehmens, das mit Rolltoren und Laderampen ausgestattete Hallen an gewerbliche Nutzer vermietet, ist um den auf die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes entfallenden Teil zu kürzen, da es sich bei derartigen die zweckentsprechende Benutzung der Gebäude erst ermöglichenden Zugangsvorrichtungen nicht um unmittelbar betrieblichen Zwecken dienende Betriebsvorrichtungen, sondern um Gebäudebestandteile handelt.

 

Normenkette

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; BewG § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

 

Streitjahr(e)

2017, 2018

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes(GewStG) die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018 (Streitjahre) um den Teil des Gewerbeertrags kürzen darf, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (sog. erweiterte Kürzung).

Bei der Klägerin handelt es sich um eine durch Gesellschaftsvertrag in …1999 gegründete Kommanditgesellschaft. Komplementärin ist die A -GmbH. Kommanditisten sind mehrere natürliche Personen. Gegenstand der im Handelsregister des Amtsgerichts Z-Stadt unter HRA 0000 eingetragenen Klägerin ist die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwaltung und Erhaltung ihres Gesellschaftsvermögens, insbesondere des Grundbesitzes.

Durch notariell beurkundeten Vertrag in …1999 brachte eine aus der Komplementärin und den Gründungskommanditisten bestehende, in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführte Grundstücksgesellschaft u. a. die unter der Flur Nr. 35 Flurstücke Nrn. 179, 181 und 254 verzeichneten Gebäude- und Freiflächen Straße XXX und Straße XXX (Gesamtgröße: 2,4002 ha) in die Klägerin ein. Diese Flächen waren Teil einer Immobilie, auf der die B GmbH & Co. KG bis Anfang der 1970er Jahre eine Fabrik betrieben hatte. Die Klägerin meldete in …1999 bei der Z-Stadt rückwirkend zum…1999 eine als „Grundbesitzverwaltung“ bezeichnete gewerbliche Tätigkeit an.

Nach dem vollständigen Umbau, der Sanierung und dem teilweisen Abbruch der der Fabrik dienenden Gebäude wurde das Grundstück im Jahr 2000 zu einem Geschäftsgrundstück mit einer Nutzfläche von rd. 15.000 qm fortentwickelt. Ziel war es, unter der Bezeichnung „...“ einen modernen Gewerbestandort für innovative Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Handwerk und Dienstleistungen zu schaffen.

Nach dem Ende der Umbau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten stellt sich die Bebauung des Grundstücks derzeit wie folgt dar: Das Grundstück ist mit insgesamt…aneinandergrenzenden Hallen bebaut. Die Baulichkeiten sind nach Art eines „U“ angeordnet. Die Halle 1 befindet sich längsseits der an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Straße XXX . An sie schließen sich die Hallen 2 und 3 an. Die an die Halle 3 angrenzende Halle 4 erstreckt sich von der östlichen Grundstücksgrenze, an der eine Privatstraße als Zufahrt zur rückwärtigen Seite der Hallen verläuft, nicht - wie die Hallen 1 bis 3 - von der Privatstraße bis zur an der westlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Straße XXX , sondern überdeckt das Grundstück nur in einer Tiefe von ca. 40 % der Tiefe der Hallen 1 bis 3, wodurch sich ein atriumähnlicher, Pkw-Stellplätze umfassender Zugangsbereich von der Straße XXX ergibt, der von den Hallen 3, 4, 9 und 13 eingefasst wird. Die Hallen 5 bis 8 und 10 haben eine der Halle 4 vergleichbare Tiefe. Den Hallen 5 bis 6 ist die Halle 9 vorgelagert. An die westliche Seite dieser Halle und an das westliche Ende der Halle 10 schließen sich die Hallen 11 bis 13 bis zur Straße XXX an. Die Hallen 10 und 11 stoßen an der südlichen Grundstücksgrenze an eine parallel zur Straße XXX verlaufende Zufahrtstraße an. Zur rückwärtigen privaten Zufahrtstraße hin befinden sich an den Hallen 2, 4, 5, 6, 7 und 8 Rolltore, die dem Lieferverkehr dienen. Zwecks Zugangs zu diesen Hallen, deren Eingänge ca. 1 m über dem Niveau der Zufahrtstraße liegen, wurde an die Hallen ein (an einer Stelle zwecks Zugangs zum Kellergeschoss kurz unterbrochener) Betonsockel gesetzt. Lkw, die Waren anliefern oder abtransportieren, haben die Möglichkeit, die Waren von der Fahrzeugladefläche mittels einer als Rampe fungierenden, an dem Sockel befestigten Stahlkonstruktion zum Sockel und von dort aus weiter in die Halle zu verbringen. Zu diesem Zweck verfügen die Stahlkonstruktionen über ein Mittelteil, dass sich hydraulisch absenken bzw. höher bewegen lässt, um eine Niveaugleichheit zwischen Lkw-Ladefläche und Sockeloberfläche herzustellen. Die Halle 4 verfügt über drei von der Straße XXX aus zugängliche Eingänge, die Halle 3 über einen von dort aus zugänglichen Eingang. Nur bei einem dieser Eingänge handelt es sich nicht um Türsysteme, sondern ausschließlich um einen Rolltorzugang. Wegen weiterer Einzelheiten der Gestaltung der aufstehenden Gebäude bzw. Gebäudeteile wird auf die si...

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