Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen
Vor dem FG Düsseldorf wurde folgender Fall verhandelt: Das Finanzamt hat der Klägerin – einer vermögensverwaltenden Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – die beantragte sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Die Klägerin hat eine Halle errichtet, in welche auch Fahrzeuggruben und Gruben für Hebebühnen für den Betrieb einer Kfz-Prüfstelle eingebaut worden sind. Diese Halle wurde an eine Kfz-Prüfstelle vermietet. Das Finanzamt stufte insbesondere diese Gruben als Betriebsvorrichtungen und deren Mitvermietung als schädlich für die erweiterte Kürzung ein. Der Einspruch hiergegen blieb erfolglos.
Voraussetzung für die erweiterte Kürzung war gegeben
Die erhobene Klage war erfolgreich. Das FG sieht die Voraussetzung für die sogenannte erweiterte Kürzung als gegeben an. Werden beim Bau einer Halle, die für den Betrieb einer Kfz-Prüfstelle vorgesehen ist, im Hallenboden Vertiefungen für die Inspektion von Fahrzeugen und den Einbau einer Hebebühne angelegt, stellen diese Gestaltungs- und Funktionsmerkmale der Bodenplatte dar und sind somit den Gebäudebestandteilen zuzuordnen.
Keine Betriebsvorrichtung
Es liegen keine Betriebsvorrichtungen vor. Folglich ist die Vermietung der Halle einschließlich der Bodenvertiefungen nicht schädlich für die erweiterte Kürzung. Ergänzend kam das FG zu dem Ergebnis, dass eine Mitvermietung dieser – in rechtlich und wirtschaftlich engem Zusammenhang mit dem Grundbesitz stehenden – Vorrichtungen als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Nutzung des vermieteten Grundstückteils anzusehen sei. Diese Baumaßnahmen stellen eine unternehmerisch zweckdienliche Entscheidung dar und sind der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zuzurechnen. Dies steht dem restriktiven Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 26.6.2023, 10 K 2800/20 G , veröffentlicht mit dem Juli/August Newsletter des FG
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
287
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
208
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
114
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
104
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
88
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
85
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
82
-
Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers
24.08.2026
-
Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung
24.08.2026
-
Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
24.08.2026
-
Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
21.08.2026
-
Grundbesitzbewertung für Grunderwerbsteuerzwecke mit dem niedrigeren gemeinen Wert
21.08.2026
-
Alle am 20.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
20.08.2026
-
Leistungen an Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe
20.08.2026
-
Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale
17.08.2026
-
Bewertung von Miteigentumsanteilen für Zwecke der Schenkungsteuer
17.08.2026
-
Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
17.08.2026