Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen
Vor dem FG Düsseldorf wurde folgender Fall verhandelt: Das Finanzamt hat der Klägerin – einer vermögensverwaltenden Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – die beantragte sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Die Klägerin hat eine Halle errichtet, in welche auch Fahrzeuggruben und Gruben für Hebebühnen für den Betrieb einer Kfz-Prüfstelle eingebaut worden sind. Diese Halle wurde an eine Kfz-Prüfstelle vermietet. Das Finanzamt stufte insbesondere diese Gruben als Betriebsvorrichtungen und deren Mitvermietung als schädlich für die erweiterte Kürzung ein. Der Einspruch hiergegen blieb erfolglos.
Voraussetzung für die erweiterte Kürzung war gegeben
Die erhobene Klage war erfolgreich. Das FG sieht die Voraussetzung für die sogenannte erweiterte Kürzung als gegeben an. Werden beim Bau einer Halle, die für den Betrieb einer Kfz-Prüfstelle vorgesehen ist, im Hallenboden Vertiefungen für die Inspektion von Fahrzeugen und den Einbau einer Hebebühne angelegt, stellen diese Gestaltungs- und Funktionsmerkmale der Bodenplatte dar und sind somit den Gebäudebestandteilen zuzuordnen.
Keine Betriebsvorrichtung
Es liegen keine Betriebsvorrichtungen vor. Folglich ist die Vermietung der Halle einschließlich der Bodenvertiefungen nicht schädlich für die erweiterte Kürzung. Ergänzend kam das FG zu dem Ergebnis, dass eine Mitvermietung dieser – in rechtlich und wirtschaftlich engem Zusammenhang mit dem Grundbesitz stehenden – Vorrichtungen als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Nutzung des vermieteten Grundstückteils anzusehen sei. Diese Baumaßnahmen stellen eine unternehmerisch zweckdienliche Entscheidung dar und sind der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zuzurechnen. Dies steht dem restriktiven Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 26.6.2023, 10 K 2800/20 G, veröffentlicht mit dem Juli/August Newsletter des FG
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
1.102
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
868
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
711
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
597
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
555
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
519
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
489
-
5. Gewinnermittlung
483
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
478
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
4751
-
Zinssatz für Schuldzinsenhinzurechnung bei Überentnahmen
13.09.2024
-
Grenzgängerregelung im DBA-Schweiz bei nicht ganzjähriger Beschäftigung
12.09.2024
-
Alle am 12.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.09.2024
-
Kindergeldanspruch auch für wohnsitzlose Kinder
11.09.2024
-
Bewertung eines Grundstücks als bebautes Grundstück
11.09.2024
-
Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung
09.09.2024
-
Zur Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse
09.09.2024
-
Übergegangener Gewerbeverlust bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft
09.09.2024
-
Beiladung wegen Einsicht in Steuerakten
05.09.2024
-
Alle am 5.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
05.09.2024