Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Um Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Sachspenden zu geben, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF -Schreiben zur allgemeinen umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden abgestimmt. Es regelt u. a. , in welchen Fällen bei Lebensmitteln und Non-Food -Artikel gar keine Umsatzsteuer anfällt.
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