Die Gründe, warum Unternehmen Waren vernichten, anstatt sie zu spenden oder zu einem geringen Preis weiterzuverkaufen, sind vielfältig, aber nicht in erster Linie umsatzsteuerrechtlicher Natur. Hier können auch Erwägungen, wie z. B. Schutz der Marke, Produkthaftung, Schutz des Fachhandels, Vermeidung von Überangebot, eine ausschlaggebende Rolle spielen.

Bereits das geltende Umsatzsteuerrecht bietet ausreichend Möglichkeiten, die mit einer Spende verbundene umsatzsteuerrechtliche Belastung zu minimieren. Unbestritten ist mit einer Spende aber ein gewisser zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden.

Ob es also wirklich teurer ist, Waren für einen guten Zweck zu spenden als sie zu entsorgen, hängt sicherlich vom Einzelfall ab. Hinzukommt, dass bestimmte Waren nach den abfallrechtlichen Vorschriften nicht einfach vernichtet werden dürfen, sondern wiederverwertet werden müssen. Allerdings geht es bei Spenden nicht alleine darum, nicht absetzbare Ware los zu werden oder kostengünstig sein Lager zu räumen. Unternehmer, die Waren für einen guten Zweck spenden, schonen Ressourcen, unterstützen das Gemeinwesen und zeigen, dass sie sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind.

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