Begünstigt war der Zeitraum ab dem 18. November 2021, da an diesem Tag der maßgebliche Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz über die Gewährung von weiteren Prämien gefasst worden ist. Um ausreichend Zeit für die Auszahlung zur Verfügung zu stellen, waren Leistungen, die dem Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2022 zugeflossen sind, begünstigt.

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