(1) Bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, sind im örtlichen Fahrzeugregister folgende Fahrzeugdaten zu erheben und zu speichern:
1. |
die der Zulassungsbehörde nach § 6 Absatz 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 und Absatz 8 mitzuteilenden Fahrzeugdaten, |
2. |
weitere Angaben, soweit deren Eintragung in der Zulassungsbescheinigung vorgeschrieben oder zulässig ist, |
3. |
das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer des zugeteilten Kennzeichens sowie das Datum der Zuteilung, |
4. |
bei Zuteilung eines Saisonkennzeichens zusätzlich zu den Angaben nach Nummer 3 der Betriebszeitraum, |
6. |
das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer von durch Ausnahmegenehmigung zugeteilten weiteren Kennzeichen sowie das Datum der jeweiligen Zuteilung, |
7. |
der Monat und das Jahr des auf die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung folgenden Ablaufs der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, |
8. |
bei Zuteilung eines grünen Kennzeichens ein Hinweis darauf, dass es sich um ein solches Kennzeichen handelt, und das Datum der Zuteilung, |
10. |
die Art der Typgenehmigung oder Fahrzeug-Einzelgenehmigung, |
11. |
die Emissionsklasse, in die das Fahrzeug eingestuft ist, und die Grundlage dieser Einstufung, |
12. |
die Kennziffer des Zulassungsbezirks einschließlich der Gemeindekennziffer, |
13. |
bei Fahrzeugen, für die die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde, die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II und ein Hinweis über den Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges, |
14. |
die Nummer der früheren Zulassungsbescheinigung Teil II und ein Hinweis auf deren Verbleib bei Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, |
15. |
soweit eine Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt ist, ein Hinweis auf die Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II, |
16. |
die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die Vordrucknummer und die Druckstücknummer der Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I, |
17. |
die Druckstücknummern der Stempelplaketten, |
18. |
das Datum der Aushändigung und Rückgabe oder Einziehung der Zulassungsbescheinigung Teil I, wobei im Fall der internetbasierten Wiederzulassung das Datum der Aushändigung entfällt, |
19. |
Hinweise über die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I als Zweitschrift sowie eines Anhängerverzeichnisses und das Datum der jeweiligen Ausstellung, |
20. |
bei Ausstellung eines Internationalen Zulassungsscheins ein Hinweis darauf und das Datum der Ausstellung, |
21. |
eine Vormerkung zur Inanspruchnahme nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz oder dem Verkehrsleistungsgesetz, |
22. |
folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
|
23. |
fahrzeugbezogene und halterbezogene Ausnahmegenehmigungen sowie Auflagen oder Hinweise auf solche Genehmigungen und Auflagen, |
24. |
Hinweise über
|
25. |
Hinweise über die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs des Fahrzeuges, |
26. |
Angaben zum Ort, an dem das sichergestellte Fahrzeug abgestellt ist, |
27. |
das Datum des Eingangs der Anzeige bei der Zulassungsbehörde über die ... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen