Arbeitnehmende können bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Entfernungspauschale – unabhängig von der Höhe ihrer Aufwendungen – als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG). Dabei mindern steuerfreie Sachbezüge i.S.d. § 3 Nr. 37 EStG die Entfernungspauschale nicht (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 7 EStG). Das gilt auch für pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG).

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