Da eine GmbH-Neugründung zeitaufwendig sein kann, nutzen einige Unternehmer die Möglichkeit, eine fertige Vorrats-GmbH zu kaufen, um die Vorteile der GmbH schnell nutzen zu können. Von einer Vorratsgesellschaft spricht man, wenn eine GmbH mit der Absicht gegründet wurde, den Mantel zu verkaufen und sie noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hatte.

Mit einer Vorratsgesellschaft[1] vermeidet der Erwerber den langwierigen Weg einer eigenen Unternehmensgründung mit entsprechenden Notarentwürfen, Anmeldung zum Handelsregister, Rückfragen bezüglich der Satzung, Zustimmung der Industrie- und Handelskammer, die im Einzelfall Einwendungen wegen des beabsichtigten Namens erhebt.

Prüfen sollte der Steuerberater zusammen mit dem Gründer aber immer sorgfältig, ob das Stammkapital der Vorratsgesellschaft in voller Höhe vorhanden ist.[2]

Erwerber haften wie die Gründungsgesellschafter ebenfalls persönlich für eine etwaige Unterbilanz, die zum Zeitpunkt der Anmeldung der Übernahme der Vorratsgesellschaft in das Handelsregister besteht.[3] Das Haftungsrisiko ist besonders groß, wenn Erwerber direkt nach dem Erwerb Geschäfte abwickeln und dadurch (weitere) Anlaufverluste bis zur Anmeldung beim Handelsregister auflaufen.

 
Praxis-Tipp

Vorratsgesellschaft nur von bekannten Anbietern erwerben

Eine Vorratsgesellschaft sollten Gründer nur von bekannten Anbietern erwerben, z. B. von Versicherungs- oder Prozessfinanzierungsgesellschaften, deren Geschäftszweck sich nicht allein auf die Gründung von Vorratsgesellschaften beschränkt.

[1] BFH, Urteil v. 27.6.2017, IX R 3/17, BFH/NV 2018 S. 20: Einordnung des Handels mit Vorratsgesellschaften; EuGH, Urteil v. 17.1.2018, C-676/16: Anbieter von sog. "ready-made" Gesellschaften sind Verpflichtete i. S. d. Geldwäscherichtlinie.

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